
DIE JOSEPHINISCHE ANSIEDLUNG (1782-1786)
Joseph II. Benedikt August Johann Anton Michael Adam (1741-1790), Erzherzog von Österreich aus dem Geschlecht Habsburg-Lothringen war von 1765 bis 1790 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Mitregent in den habsburgischen Erblanden, ab 1780 auch König von Böhmen und Untgarn.
Während der Josephinischen Kolonisation, die von 1784-1787 stattgefunden hat, wurden 10.000 Familien mit insgesamt 45.000 Personen an der mittleren Donau angesiedelt. Die Herkunftsorte der Kolonisten lagen vorwiegend im südwestdeutschen Raum, die Ansiedlungsgebiete waren der Batscher Kameralbezirk, der Temeswarer, der Arader, der Großwardeiner oder Fünfkirchner, der Somborer.
Mit seiner Bevölkerungspolitik verfolgte Joseph II. das Ziel den ungenutzten oder extensiv genutzten Boden für eine höhere Produktion zu erschließen und dies war nur durch Vermehrung der produktiven Landbevölkerung möglich. Keineswegs verfolgte der Kaiser eine Germanisierungspolitik, das Gegenteil war der Fall. So gab der Kaiser strenge Anweisungen den Kolonisten ausschließlich ungenutzten Boden zuzuteilen und darauf zu achten, der ansässigen „raizischen“ und „wallachischen“ Bevölkerung nicht die Grundlage ihrer Existenz zu nehmen. Die Bevölkerungsverdichtung Ungarns war das größte Anliegen Josephs II.
Das Zeitalter der Aufklärung bezeichnet eine Epoche in der geistigen Entwicklung der westlichen Gesellschaft im 17. bis 18. Jahrhundert, die besonders durch das Bestreben geprägt ist, das Denken mit den Mitteln der Vernunft von althergebrachten, starren und überholten Vorstellungen, Vorurteilen und Ideologien zu befreien und Akzeptanz für neu erlangtes Wissen zu schaffen. Der Fürst wurde nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung. Joseph war ein Vertreter des aufgeklärten Absolutismus. Mit radikalen Reformen suchte er sein Ziel eines zentralistisch regierten Reichs zu erreichen. Joseph gründete deutsche Ansiedlungen in Galizien, in der Bukowina, in Ungarn und Siebenbürgen, schaffte die Leibeigenschaft der Bauern 1781 ab und betrieb eine merkantilistische Wirtschaftspolitik; er veranlasste auch den Bau von Schulen und Krankenhäusern, die Milderung der Zensur und die Abschaffung der Folter. Durch die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer auch für den Adel und seine besonders einschneidenden kirchenpolitischen Reformen erregte er den Widerstand von Adel und Klerus. Aufstände in Ungarn und den österreichischen Niederlanden zwangen ihn am Ende seines Lebens, die meisten seiner Reformen zu widerrufen. Am berühmtesten ist allerdings seine Religionspolitik, die meistens allein gemeint ist, wenn man von Josephinismus spricht. In seinem Toleranzpatent wurde das Glaubensmonopol der Katholischen Kirche gebrochen – Protestanten und Juden durften ihren Glauben ausüben, allerdings nur unter Duldung; der Vorrang der Katholischen Kirche blieb aufrecht. Die Aufklärung brachte u. a. religiöse Toleranz und das Toleranzpatent von 1781, welches ab 1783 auch in Ungarn wirksam wurde. So konnten auch die Protestanten ihren Glauben frei ausüben, was dazu beitrug, dass vermehrt Protestanten unter den Ansiedlern anzutreffen waren.
Bereits im März 1783 verfasste die Ungarische Hofkanzlei ein Dekret, das den Einwanderern Reisegeld und Starthilfe gewährte. Es wurden Kolonisten aus Preußen und aus dem „Reich“ angesiedelt. Im Sommer des gleichen Jahres machte der Kaiser eine elfwöchige Rundreise durch die südlichen ungarischen Provinzen. Die planmäßige Kolonisation begann 1784. Damit die Ansiedlung gut organisiert und ohne Pannen verlaufen könne, richtete der Kaiser eine Kommission zur Organisation der Ansiedlung auf staatlichem Besitz ein. Die Temescher Kameraladministration wurde beauftragt alle leer stehenden Häuser bewohnbar zu machen sowie Vieh und landwirtschaftliche Geräte für die Ansiedler bereitzustellen. Die Kommission legte fest, dass beim Neubau von Siedlungen darauf geachtet werde, dass diese in der Nähe der kaiserlichen Straße angelegt werden und, dass sich Trinkwasser in unmittelbarer Nähe befinde. Die Häuser sollten aus gestampfter Erde sein und aus Küche, Schlafraum, Kammer und Stall bestehen.
Der Ansturm der Ausreisewilligen stieß dermaßen an, dass die Auswanderung teilweise außer Kontrolle geriet. Viele Ausreisewillige reisten auf eigene Faust nach Wien, ohne die nötigen Entlassungspapiere, Reisepässe oder das nötige Vermögen mitzubringen. In einem Erlass von 1784 verfügte der Kaiser die gleichberechtigte Annahme der Kolonisten ohne Pässe oder Vermögen. Gleichzeitig verfügte er eine genaue Musterung dieser Ausreisewilligen, um Bettler und Vagabunden auszuschließen. Zu erwähnen ist auch, dass es hierbei zu Zahlungen von Schmiergeldern für die Erlangung von Reisepässen kam. So kam es zu Anzeigen, die das Zahlen von 40,- Gulden für das Ausstellen des Passes belegen, wobei zwei Drittel des Betrags an den Sekretär der Kanzlei und ein Drittel an den Portier gingen.
Das Jahr 1785 war der Höhepunkt der Josephinischen Ansiedlung, die den Charakter einer Massenwanderung angenommen hatte, was zu erheblichen organisatorischen Problemen führte. Das hatte zur Folge, dass die Ansiedlung Anfang 1786 beschränkt und Ende 1786 ganz eingestellt wurde. Während der gesamten Josephinischen Ansiedlung wurden insgesamt 10.000 Familien mit 45.000 Personen angesiedelt.
Da die Auswanderer ein Mindestvermögen mitbringen mussten, kann extreme Armut als Grund der Auswanderung ausgeschlossen werden. Vielmehr war es die suggestive Kraft der Vergünstigungen, die den Aussiedlern versprochen wurden. Die Aussicht eigenen Grund und Boden zu besitzen oder ein eigenes Haus zu haben, war ein mächtiger Anreiz zum Auswandern. Die Kolonisation Südostungarns war eine staatlich gelenkte Aktion.
Die Auswanderer wurden in Ulm, Regensburg und später in Donauwörth eingeschifft und mit den Ordinari Schiffen nach Wien gebracht, wo sie nach 5-12 Übernachtungen dem Ansiedlungsort (im Batscher, Agramer, Pester, Temescher, Fünfkirchner, Großwardeiner Kameralbezirk) zugewiesen wurden.
© Elisabeth Packi, 2009
Joseph II. Benedikt August Johann Anton Michael Adam (1741-1790), Erzherzog von Österreich aus dem Geschlecht Habsburg-Lothringen war von 1765 bis 1790 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Mitregent in den habsburgischen Erblanden, ab 1780 auch König von Böhmen und Untgarn.
Während der Josephinischen Kolonisation, die von 1784-1787 stattgefunden hat, wurden 10.000 Familien mit insgesamt 45.000 Personen an der mittleren Donau angesiedelt. Die Herkunftsorte der Kolonisten lagen vorwiegend im südwestdeutschen Raum, die Ansiedlungsgebiete waren der Batscher Kameralbezirk, der Temeswarer, der Arader, der Großwardeiner oder Fünfkirchner, der Somborer.
Mit seiner Bevölkerungspolitik verfolgte Joseph II. das Ziel den ungenutzten oder extensiv genutzten Boden für eine höhere Produktion zu erschließen und dies war nur durch Vermehrung der produktiven Landbevölkerung möglich. Keineswegs verfolgte der Kaiser eine Germanisierungspolitik, das Gegenteil war der Fall. So gab der Kaiser strenge Anweisungen den Kolonisten ausschließlich ungenutzten Boden zuzuteilen und darauf zu achten, der ansässigen „raizischen“ und „wallachischen“ Bevölkerung nicht die Grundlage ihrer Existenz zu nehmen. Die Bevölkerungsverdichtung Ungarns war das größte Anliegen Josephs II.
Das Zeitalter der Aufklärung bezeichnet eine Epoche in der geistigen Entwicklung der westlichen Gesellschaft im 17. bis 18. Jahrhundert, die besonders durch das Bestreben geprägt ist, das Denken mit den Mitteln der Vernunft von althergebrachten, starren und überholten Vorstellungen, Vorurteilen und Ideologien zu befreien und Akzeptanz für neu erlangtes Wissen zu schaffen. Der Fürst wurde nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung. Joseph war ein Vertreter des aufgeklärten Absolutismus. Mit radikalen Reformen suchte er sein Ziel eines zentralistisch regierten Reichs zu erreichen. Joseph gründete deutsche Ansiedlungen in Galizien, in der Bukowina, in Ungarn und Siebenbürgen, schaffte die Leibeigenschaft der Bauern 1781 ab und betrieb eine merkantilistische Wirtschaftspolitik; er veranlasste auch den Bau von Schulen und Krankenhäusern, die Milderung der Zensur und die Abschaffung der Folter. Durch die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer auch für den Adel und seine besonders einschneidenden kirchenpolitischen Reformen erregte er den Widerstand von Adel und Klerus. Aufstände in Ungarn und den österreichischen Niederlanden zwangen ihn am Ende seines Lebens, die meisten seiner Reformen zu widerrufen. Am berühmtesten ist allerdings seine Religionspolitik, die meistens allein gemeint ist, wenn man von Josephinismus spricht. In seinem Toleranzpatent wurde das Glaubensmonopol der Katholischen Kirche gebrochen – Protestanten und Juden durften ihren Glauben ausüben, allerdings nur unter Duldung; der Vorrang der Katholischen Kirche blieb aufrecht. Die Aufklärung brachte u. a. religiöse Toleranz und das Toleranzpatent von 1781, welches ab 1783 auch in Ungarn wirksam wurde. So konnten auch die Protestanten ihren Glauben frei ausüben, was dazu beitrug, dass vermehrt Protestanten unter den Ansiedlern anzutreffen waren.
Bereits im März 1783 verfasste die Ungarische Hofkanzlei ein Dekret, das den Einwanderern Reisegeld und Starthilfe gewährte. Es wurden Kolonisten aus Preußen und aus dem „Reich“ angesiedelt. Im Sommer des gleichen Jahres machte der Kaiser eine elfwöchige Rundreise durch die südlichen ungarischen Provinzen. Die planmäßige Kolonisation begann 1784. Damit die Ansiedlung gut organisiert und ohne Pannen verlaufen könne, richtete der Kaiser eine Kommission zur Organisation der Ansiedlung auf staatlichem Besitz ein. Die Temescher Kameraladministration wurde beauftragt alle leer stehenden Häuser bewohnbar zu machen sowie Vieh und landwirtschaftliche Geräte für die Ansiedler bereitzustellen. Die Kommission legte fest, dass beim Neubau von Siedlungen darauf geachtet werde, dass diese in der Nähe der kaiserlichen Straße angelegt werden und, dass sich Trinkwasser in unmittelbarer Nähe befinde. Die Häuser sollten aus gestampfter Erde sein und aus Küche, Schlafraum, Kammer und Stall bestehen.
Der Ansturm der Ausreisewilligen stieß dermaßen an, dass die Auswanderung teilweise außer Kontrolle geriet. Viele Ausreisewillige reisten auf eigene Faust nach Wien, ohne die nötigen Entlassungspapiere, Reisepässe oder das nötige Vermögen mitzubringen. In einem Erlass von 1784 verfügte der Kaiser die gleichberechtigte Annahme der Kolonisten ohne Pässe oder Vermögen. Gleichzeitig verfügte er eine genaue Musterung dieser Ausreisewilligen, um Bettler und Vagabunden auszuschließen. Zu erwähnen ist auch, dass es hierbei zu Zahlungen von Schmiergeldern für die Erlangung von Reisepässen kam. So kam es zu Anzeigen, die das Zahlen von 40,- Gulden für das Ausstellen des Passes belegen, wobei zwei Drittel des Betrags an den Sekretär der Kanzlei und ein Drittel an den Portier gingen.
Das Jahr 1785 war der Höhepunkt der Josephinischen Ansiedlung, die den Charakter einer Massenwanderung angenommen hatte, was zu erheblichen organisatorischen Problemen führte. Das hatte zur Folge, dass die Ansiedlung Anfang 1786 beschränkt und Ende 1786 ganz eingestellt wurde. Während der gesamten Josephinischen Ansiedlung wurden insgesamt 10.000 Familien mit 45.000 Personen angesiedelt.
Da die Auswanderer ein Mindestvermögen mitbringen mussten, kann extreme Armut als Grund der Auswanderung ausgeschlossen werden. Vielmehr war es die suggestive Kraft der Vergünstigungen, die den Aussiedlern versprochen wurden. Die Aussicht eigenen Grund und Boden zu besitzen oder ein eigenes Haus zu haben, war ein mächtiger Anreiz zum Auswandern. Die Kolonisation Südostungarns war eine staatlich gelenkte Aktion.
Die Auswanderer wurden in Ulm, Regensburg und später in Donauwörth eingeschifft und mit den Ordinari Schiffen nach Wien gebracht, wo sie nach 5-12 Übernachtungen dem Ansiedlungsort (im Batscher, Agramer, Pester, Temescher, Fünfkirchner, Großwardeiner Kameralbezirk) zugewiesen wurden.
© Elisabeth Packi, 2009


