DAS TEMESWARER BANAT UNTER DEN HABSBURGERN (1718 - 1778)DIE LANDESADMINISTRATION DES WIENER HOFS
Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden etwa 200.000 Einwanderer aus den verschiedenen deutschen und österreichischen Gebieten in Ungarn angesiedelt. Die habsburgische Südostkolonisation verlief über ein ganzes Jahrhundert weitgehend kontinuierlich. Nach dem Abzug der Türken war das Gebiet der Habsburger auf das Dreifache angestiegen. Zwangsläufig musste nach 1686 eine provisorische Verwaltung, die aus den Militärkommandanten einerseits und den Kameralinspektoren andererseits bestand, eingeführt werden. Als nächste Aufgabe drängten sich Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft auf. Dies war jedoch nur durch Wiederbesiedlung der entvölkerten Landstriche möglich. Zwecks Beschleunigung der Besiedlung des mittleren Donauraumes zog man schon damals in Erwägung den Kolonisten Freijahre von allen Steuern zu gewähren. Besonders förderte man die Ansiedlung katholischer Kolonisten. Wien befürchtete, dass sich die Protestanten mit ihren ungarischen Religionsverwandten, den Aufständischen von Tököly (1678, der Aufstand der Kuruzzen/Kreuzträger, unter Rakoczi II.) und somit auch mit den Türken, verbinden könnten und war sich derer Zuverlässigkeit nicht sicher.
Die ins Leben gerufene Kameraladmimistration versuchte nun das wüste Land entweder an die Eigentümer zurückzugeben, sofern diese auffindbar waren, oder an Pächter auf jeweils drei Jahre zu vergeben. Anfang des 18. Jahrhunderts veranlasste die ungarische Hofkammer, das herrenlose Land an vermögende und angesehene Adelsfamilien zu einem günstigen Preis zu verkaufen oder an verdienstvolle Feldherren der Türkenkriege als Donation abzugeben.
Das Einrichtungswerk des Kardinals Graf Leopold Kollonich (1688)
Die merkantilistischen Wirtschaftsanschauungen des damaligen Zeitalters zogen die Notwendigkeit der Bevölkerungsvermehrung nach sich. Der Kardinal Graf Leopold von Kollonich, Präsident der Kaiserlichen Hofkammer in Wien, wurde vom Kaiser Leopold I. bereits 1688 mit dem Erstellen des so genannten Einrichtungswerks betraut. In 80 Sitzungen, die sich über eine Zeitspanne von 15 Monaten erstreckte, erarbeitete eine siebenköpfige Unterkommission unter der Leitung von Kollonich das Einrichtungswerk des Königreichs Ungarn. Es bestand aus fünf Teilen: dem Justizwesen, dem Kirchenwesen, dem Politikum, dem Militärwesen und der Kamerale. In zwölf Punkten wurden die Vergünstigungen der Zuwanderer dargestellt: die Gewährung von Freijahren von allen Abgaben und Dienstleistungen, die Zusicherung des freien Bürgers (weder schollengebunden noch leibeigen), keine Diskriminierung nach Nationalität und Religion, kostenlose Überlassung von Grund und Boden im Ausmaß von 32 Joch, Begrenzung der Robot nach den Freijahren auf drei Wochentage, Erleichterung für den Eintritt in Zünfte.
Im August 1689 brachte Kollonich Erlässe im Namen des Kaisers heraus, um das Einrichtungswerk zu verwirklichen, der Verkauf der Güter in den neueroberten Gebieten an den Meistbietenden und der Aufruf an Siedler sich in Ungarn niederzulassen. Dies stieß jedoch auf die Ablehnung der ungarischen Stände, so dass das Einrichtungswerk nach seiner Fertigstellung nicht verwirklicht werden konnte. Trotzdem kann das Einrichtungswerk von Kollonich als Meilenstein für die Bevölkerungspolitik des Wiener Hofs im 17./18. Jahrhundert angesehen werden.
Das Einrichtungswerk des Grafen Johann Alexander von Kallaneck (1717)
Die neu eroberten Gebiete waren sowohl dem Hofkriegsrat als auch der Hofkammer unterstellt, waren also sowohl unter Militär- als auch unter Zivilverwaltung. Höchster Befehlshaber der Armee war Graf Mercy und als Kameralinspektor wurde Graf Johann Alexander von Kallaneck eingesetzt. Die Instruktion der Hofkammer vom 7. Oktober 1717 sah eine komplette Bestandaufnahme des Landes vor, das Einführen von Grundbüchern, das Erfassen aller Zoll- und Mautstationen, die Einrichtung des Salzwesens, die Planung der Wasser- und Waldwirtschaft, des Bergwesens, des Bier- und Weinmonopols, der kirchlichen Einrichtungen, des Münzwesens sowie die Sonderstellung der Stadt Temeswar und den Aufbau einer effizienten Verwaltung.
Kallaneck wurde damit betraut unverzüglich nach Temeswar aufzubrechen, den Kontakt zu Graf Mercy aufzunehmen und die Landeskonskription durchzuführen. Doch das Militär widersetzte sich vehement der Durchführung der Konskription, da es befürchtete, dass dabei Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden könnten. Graf Mercy legte im Gegenzug sein eigenes Einrichtungsprojekt vor.
Das Einrichtungsprojekt des Generals Graf Florimund Mercy (1717)
Präsident der Landesadministration des Banats (1717-1734)
Das Einrichtungsprojekt von Graf Mercy sah die Einteilung des Banats in drei Distrikte mit Sitz in Temeswar, Lippa und Denta vor. Die Distrikte sollten von so genannten Provisoren geleitet werden. Eine Landeskonskription, befürchtete er, würde zu Unruhen in der Bevölkerung führen und schlug deshalb vor, die Daten der Konskription von 1717 als Grundlage für das Erheben von Steuern zu benutzen. Damals wurden 663 Dörfer mit 21.289 Häusern gezählt. Das Einrichtungsprojekt von Graf Mercy beschäftigte sich ausführlich mit dem Salzwesen, dem Bier- und Branntweinmonopol, der Verpachtung der Mühlen, dem Mautwesen, der Wald- und Fischereiwirtschaft, dem Postwesen sowie dem Bergbau. Desgleichen sah das Einrichtungsprojekt des Grafen Mercy die militärische Landessicherung mit Amtssitzen in Temeswar, Lippa und Denta vor und behandelte die Stellung der Stadt Temeswar als Verwaltungssitz des Banats. Die Spannungen zwischen Militär- und Kameralverwaltung waren groß. Die gegensätzlichen Auffassungen betrafen vor allem die Erhebung der Steuern sowie den Widerstand des Militärs gegen das Durchführen der Landeskonskription. Die Eigenmächtigkeiten des Militärs gegenüber der Zivilbevölkerung sowie Unregelmäßigkeiten beim Eintreiben der Steuern waren gang und gebe. Doch Graf Mercy genoss ein hohes Ansehen seitens des Hofkriegsratspräsidenten Prinz Eugen. Dieser setzte beim Kaiser die definitive Bestellung von Mercy zum General im Banat und von Wallis zum Festungskommandanten von Temeswar und Stellvertreter Mercys durch. Prinz Eugen betonte in seinem Vortrag an den Kaiser, dass Verwaltung und Polizeiwesen im Banat wegen dessen exponierter Grenzlage vom Militär kontrolliert werden müssen. Am 15. April 1718 wurde Graf Mercy laut kaiserlichem Dekret zum kommandierenden General im Banat ernannt, so dass der Führungsanspruch des Militärs auch in der Kameralverwaltung erhalten blieb. Graf Mercy als Präsident der Landesadministration wurden seitens des Militärs der Festungskommandant Wallis und Matthias Bartholomäus Hahn vom Kriegskommissariat und von Seiten der Kamerale Kallaneck und Rebentisch zur Seite gestellt. Desgleichen wurde festgelegt, dass die Vorschläge des Einrichtungsprojektes von Graf Mercy nunmehr bindend für die neu errichtete Administration seien.
1734 wurde Graf Mercy zum Kriegseinsatz nach Italien geschickt, wo er im Kampf bei Parma fiel. An seiner Stelle wurde General Johann Andreas Hamilton zum Gouverneur im Banat ernannt. Dieser ließ noch im gleichen Jahr eine ausführliche Landesbeschreibung anfertigen, die den Titel „Chronographia banatus temesiensis“ trägt.